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Grundlagen 7 Min. Lesezeit · 14 Mai 2026

Arten des Crowdfundings

Spende, Reward, Lending, Equity und Immobilien – die vier (manchmal fünf) Crowdfunding-Familien erklärt, mit dem, was jede Ihnen bringt, und wo das echte Risiko liegt.

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TopLending-Redaktion
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Crowdfunding ist ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Finanzprodukte. Was Sie im Gegenzug für Ihr Geld erhalten – nichts, ein Geschenk, Zinsen oder Anteile – definiert die Familie, und die Familie bestimmt Ihr Risiko, Ihren regulatorischen Schutz und Ihre erwartete Rendite.

Die vier Grundarten

ArtWas Sie gebenWas Sie erhaltenTypische Rendite
SpendeGeldNichts Finanzielles0 %
RewardGeldEin Produkt oder eine Belohnung0 % finanziell
Lending (Crowdlending / P2P)Einen KreditTilgung + Zinsen6–14 %
EquityGeld gegen AnteileBeteiligung am UnternehmenPower-Law: Totalverlust oder Vielfaches

Spenden-Crowdfunding

Sie beteiligen sich an einer Sache – einer medizinischen Kampagne, einem Gemeindeprojekt, einer Katastrophenhilfe – und erhalten nichts Finanzielles zurück. Es gibt keinen regulierten Anlegerschutz, weil keine Anlage vorliegt. Die sichtbarsten Plattformen sind GoFundMe, JustGiving und ähnliche.

Reward-Crowdfunding

Sie finanzieren ein Produkt oder Kreativprojekt im Voraus und erhalten ein Exemplar des Produkts (oder eine andere greifbare Belohnung), wenn es ausgeliefert wird. Kickstarter und Indiegogo haben dieses Modell populär gemacht. Wichtig: Unterstützer sind keine Anleger und keine Gläubiger. Wenn das Projekt nie ausgeliefert wird, sind Ihre Rechtsmittel begrenzt.

Lending (Crowdlending und P2P)

Sie leihen Geld – meist als Teil eines Syndikats vieler kleiner Anleger – an einen Verbraucher, ein Unternehmen oder einen Immobilienentwickler und verdienen Zinsen auf den Kredit. Dies ist das Segment, das TopLending im Detail behandelt. Siehe unseren Crowdlending-Grundkurs für eine vollständige Aufschlüsselung und die Rangliste der besten Crowdlending-Plattformen für den Katalog.

Lending-Crowdfunding unterteilt sich weiter danach, wer der Kreditnehmer ist und was den Kredit besichert:

  • Konsumenten-Crowdlending – unbesicherte Privatkredite.
  • KMU-Crowdlending – Kredite an kleine und mittlere Unternehmen.
  • Immobilien-Crowdfunding – durch Immobilien besicherte Kredite; strukturell weiterhin Fremdkapital, oft als eigene Kategorie beworben.
  • Green Crowdfunding – Kredite gegen Projekte erneuerbarer Energien.
  • Agrar-Crowdfunding – Kredite an landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelhersteller.

Equity-Crowdfunding

Sie kaufen direkt Anteile an einem privaten Unternehmen über eine regulierte Plattform. Die meisten Deals sind in der Frühphase – Pre-Seed, Seed, gelegentlich Series A. Sie werden ein echter Anteilseigner mit dem entsprechenden Aufwärtspotenzial und dem Verwässerungsrisiko.

Equity ist ein Power-Law-Asset. Die meisten Unternehmen werden Ihr Geld nicht zurückgeben; einige wenige werden ein Vielfaches Ihres Geldes zurückgeben. Die Rechnung geht nur auf, wenn Sie über die Zeit ein Portfolio von 15–25 Deals aufbauen und sie 5–10 Jahre halten können. Siehe Equity-Crowdfunding-Plattformen für den Katalog und unsere Auswahl.

Immobilien-Crowdfunding – Fremd- oder Eigenkapital?

Immobilien-Crowdfunding verdient einen eigenen Hinweis, weil der Begriff zwei sehr unterschiedliche Produkte abdeckt. In Europa ist die dominierende Struktur besichertes Fremdkapital – Sie verleihen, die Immobilie ist die Sicherheit, Sie erhalten einen Zinskupon. Das ist strukturell ein Untertyp von Crowdlending.

Ein kleinerer Anteil der Deals ist echtes Miteigentum am Eigenkapital – Sie besitzen einen Anteil an der SPV, die das Gebäude hält, und Ihre Rendite stammt aus Mieteinnahmen und Wertsteigerung. Lesen Sie immer, welche Struktur die Plattform tatsächlich verkauft.

Welcher Regulator für welche Art gilt

Innerhalb der EU sind Lending- und Equity-Crowdfunding über Investmentplattformen heute weitgehend durch die European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSPR) abgedeckt, wobei jede Plattform von ihrer Heimataufsicht beaufsichtigt wird (CNMV in Spanien, AMF in Frankreich, Consob in Italien, BaFin in Deutschland usw.). Spenden- und Reward-Crowdfunding stehen außerhalb dieses Rahmens – es liegt keine Anlage vor, also gilt das Anlagedienstleistungsrecht nicht.


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